Es ist richtig, dass Ausländern Kindergeld zusteht. Das gilt selbst dann, wenn ihre Kinder im Ausland leben. In einigen Fällen zumindest. Wenn sich beispielsweise ein tschechischer oder polnischer Arbeiter in einem niedersächsischen Schlachthof oder einer sächsischen Müllverbrennungsanlage verdingt, dann wird er wie jeder normale deutsche Arbeitnehmer auch enorm besteuert.

Die Steuern und Sozialabgaben in Deutschland gehören zu den höchsten der Welt. Rund die Hälfte seines Einkommens wird dem Wanderarbeiter abgezogen. Da ist es nur recht und billig, dass er – sofern er Familienvater ist – von den familienbezogenen Leistungen profitiert, selbst wenn seine Kinder in Krakau oder Brünn zur Schule gehen.

Das Kindergeld muss reformiert werden

Auf der anderen Seite öffnet dieses System leider auch Tricksern und Taugenichtsen aus aller Herren Länder eine Einkommensquelle. Sei es, dass sie die Unterlagen fälschen, um Geld für Kinder in Bukarest oder Belgrad abzukassieren, die es gar nicht gibt. Sei es, dass die Transferzahlungen an Leute gehen, die nicht daran denken zu arbeiten oder nicht den Anforderungen unseres Arbeitsmarktes entsprechen.

Hier müsste dringend reagiert werden. Das ganze Konstrukt Kindergeld ist zu überarbeiten. Optimal wäre eine Abschaffung der Transferzahlung. Stattdessen sollten Familien wesentlich größere Steuervorteile erhalten. Zum Beispiel ein Steuerfreibetrag pro Kind in Höhe von 10.000 oder 12.000 Euro pro Jahr.

Das würde bewirken, dass nur noch derjenige profitiert, der auch arbeitet. Kinder würden dann nicht in Hartz-IV-Haushalten zur Finanzierung des nächsten Flachbildschirms oder eines größeren SUV’s angeschafft, sondern in der gebeutelten Mittelschicht, für die die 190 Euro Kindergeld keine wirkliche Größe sind.

So eine Reform ist von den umverteilungsverliebten Sozialingenieuren der Großen Koalition natürlich nicht zu erwarten. Die Regierung ist bemüht, das Problem unter den Tisch zu kehren. Eine parlamentarische Anfrage unserer Bundestagsfraktion zur Höhe des ins Ausland abfließenden Kindergeldes wurde nicht korrekt beantwortet. „Es ist nicht bekannt, in welchem konkreten Mitgliedstaat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben. Eine Auswertung der Zahlbeträge nach einzelnen Ländern innerhalb der EU ist daher nicht möglich“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Mufl machen Abenteuerurlaub auf unsere Kosten

Hier zeigt sich das große Problem: Die Regierung weiß nicht nur nicht, wie viel Geld wohin abfließt. Sie will es im Grund auch nicht wissen. Auf diese Einstellung treffen wir leider immer wieder, wenn es um die Kosten für die illegale Einwanderungswelle und die Verwendung von Mitteln des Sozialstaats für Ausländer geht.

Denken wir nur an die „minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge“ (Mufl), von denen es Zehntausende im Land gibt. Es sind in der Regel junge Männer aus der Dritten Welt, die eine Art Luxus-Abenteuerurlaub in Deutschland verbringen.  Die wenigsten von ihnen sind vor realen Gefahren „geflohen“. Eine ganze Industrie hat sie ihrer Betreuung, Versorgung, Alimentierung verschrieben. Viele von ihnen werden über den 18. Geburtstag hinaus betreut, wie aus dieser Anfrage (Nr. 8) der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Grüne) hervorgeht.

Aber die Deutschen, die das alles bezahlen müssen, werden nur spärlich über diese Dinge unterrichtet. Sie erfahren aus den Leitmedien dann plötzlich, dass der sogenannte Sozialstaat für solche Mufl 50.000 Euro pro Jahre springen lässt. Oder dass ein syrischer Analphabet für sich, seine zwei Frauen und sechs Kinder in Pinneberg ein schickes Haus gemietet bekommt.