Zur Veröffentlichung des Berliner Datenschutzberichts für 2017 erklärt Ronald Gläser, datenschutzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

Zeigen Sie uns Ihre Theaterkarten oder Tankrechnungen! Beweisen Sie, dass dann und dann dort und dort gewesen sind! Wann haben Sie geschlafen? Wann gegessen? Fragen wie diese müssen neuerdings Berliner Wohnungseigentümer über sich ergehen lassen, die im Verdacht stehen, eine Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen.

Der jüngste Datenschutzbericht hat diesen Skandal exzessiver Datenerhebung durch Bezirksämter jetzt öffentlich gemacht. Diese Vorgehensweise von mehreren Bezirksämtern zeigt symptomatisch, wie sehr einige Berliner Behörden die Bürger gängeln und Datenschutz m issachten. Die AfD lehnt ein solches Spitzel- und Überwachungssystem ab.

Auch in anderen Bereichen stellt die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk dem Senat ein jämmerliches Zeugnis aus. So verfügen mehrere Bezirke noch immer nicht über ein IT-Sicherheitskonzept. Die landeseigene Grün Berlin GmbH konnte mittels einer elektronischen Chipkarten Nutzerprofile ihrer Kunden erstellen. Zwei Beispiele, die zeigen, dass die Daten der Berliner beim Senat nicht in den richtigen Händen sind.

Das digitale Service-Konto ist eine gute Sache. Es muss aber sichergestellt werden, dass in der Verwaltung nicht jeder Beamte auf sämtliche Daten zugreifen kann. Zugänge müssen beschränkt sein auf diejenigen, die mit einer bestimmten Angelegenheit befasst sind. Die AfD unterstützt die entsprechenden Bemühungen der Datenschutzbeauftragten.

Schließlich zeigt der Bericht auch im Bereich der Informationsfreiheit, dass der Senat auf Transparenz keinen großen Wert legt. Maja Smoltczyk wies auf folgende Gesetzeslücke hin: Staatseigene Betriebe, die in Form privater Unternehmen geführt (etwa als GmbH) sind nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst.

Daher erhalten Bürger, Journalisten und selbst Abgeordnete beispielsweise keine Auskünfte von der Berliner Immobilien Management (BIM). Der Senat darf seine Geschäfte nicht hinter einer GmbH-Hülle verstecken. Dieses Gesetz muss dringend überarbeitet und der Auskunftsanspruch auf Firmen ausgeweitet werden.