Zunächst einmal das Gute am neuen Datenschutz: Die Senatsparteien haben in das Datenschutzgesetz das Kunsturheberrecht explizit erwähnt. Das ist wichtig, weil viele freie Fotografen Angst vor der DSGVO haben. Die wird ihnen ein wenig genommen, wenngleich eine gewisse Rechtsunsicherheit vermutlich noch lange bleibt.

Das Gesetz macht ferner keine Unterscheidung mehr zwischen Journalisten erster und zweiter Klasse. Der Rundfunkstaatsvertrag macht das leider. Diese Unterscheidung in regierungsnahe Mainstreamjournalisten, die vom Medienprivileg profitieren, und unabhängige, nonkonforme Journalisten auf der anderen Seite ist falsch.

Pressefreiheit muss für alle gelten

Im neuen Datenschutzgesetz wird das Medienprivileg in §19 wieder für alle „journalistischen, künstlerischen oder literarischen“ Zwecke eingeräumt. Und das ist richtig so.

Ich hatte bei der Beratung über den Rundfunkstaatsvertrag explizit eine solche Regelung gefordert. Ich will nicht behaupten, dass die Regierungsparteien meiner Aufforderung gefolgt sind und dass hier ein Fall von AfDwirkt vorliegt. Vermutlich sind sie von alleine zur Besinnung gekommen. Oder sie haben sich bei der letzten Formulierung einfach nichts gedacht. Wichtig ist nur, dass Sie sich in die richtige Richtung bewegt haben.

Dass es auch anders geht, zeigt das entsprechende Gesetz in NRW: Die dortige Landesregierung hat die regierungsfreundliche Regelung aus dem Rundfunkstaatsvertrag fortgeschrieben. Ich werde dafür sorgen, dass wir gerade auch bei CDU und FDP alle pressefreiheitsfeindlichen Aktionen anprangern werden.

Medien werden bestraft nach dem neuen Gesetz

Aber zurück zum rotrotgrünen Senat in Berlin. Leider haben Sie die Regelung aus dem Rundfunkstaatsvertrag verschlimmbessert. Denn das Medienprivileg gilt zwar oberflächlich ausnahmslos für alle Journalisten. Das gilt aber nicht für die Sanktionen aus dem Kapitel VIII. Dieser Sanktionen gelten jetzt für alle.

Das heißt die Berliner Medien unterliegen der Kontrolle durch Datenschutzbehörden, obwohl Sie betonen, dass genau dies nicht geschehe. Das heißt die Berliner Medien unterliegen der Kontrolle durch Datenschutzbehörden, obwohl Sie betonen, dass genau dies nicht geschehe. Denn ohne Kontrolle kann es ja auch keine Strafen geben. Das Gesetz ist hochgradig schizophren.

Im Prinzip geht es bei dem Datenschutzgesetz immer um diese Frage: Für wen werden Ausnahmen gemacht? Wer profitiert von Privilegien? Die Antwort, die dieses Gesetz gibt, sehen so aus:

Zunächst mal wurde der Verfassungsschutz vom Datenschutz befreit. Der Staat darf in Fragen der nationalen Sicherheit einen Geheimdienst vom Datenschutz befreien. Aber nicht in Fragen der öffentlichen Sicherheit. Das ist was anderes als die nationale Sicherheit.

Geheimdienste dürfen nicht machen, was sie wollen

Unserer Meinung nach sollte etwa in Fragen der Spionageabwehr der Verfassungsschutz von Datenschutzregeln befreit werden. Wohingegen die Überwachung politischen Gruppen im Inland, also etwa friedliebender Islamkritiker oder von Teilnehmern eines Mao-Bibel-Leserkreises, durchaus unter der Maßgabe geschehen kann, dass Datenschutzregeln angewandt werden. Und das ist auch genau das, was die DSGVO nahelegt. Aber die Regierungsparteien haben die Ausnahmeregel für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes festgeschrieben – und das ist sachlich falsch in der DSGVO auch gar nicht vorgesehen.

Jedes Detektivbüro, jede Auskunftei muss den Datenschutz einhalten, aber der Verfassungsschutz muss das nicht. Das nenne ich: Wasser predigen, Wein trinken.

Sodann haben Sie landeseigenen Betriebe von Strafen befreit, wenn sie gegen die Datenschutzregeln verstoßen. Das sind die Betriebe, die von Ihren Genossen kontrolliert werden. Da sollen Datenschutzverstöße keine Sanktionen nach sich ziehen. Wasser predigen, Wein trinken.

Drakonische Strafen für Berliner, Freifahrtschein für Politiker

Sodann haben sich die Fraktionen und Abgeordneten – also sich selbst – von allen Datenschutzregeln befreit. Sie legen jede Menge drakonische Strafen für Berliner fest, vom freien Fotografen bis hin zu Schering, aber für Sie selbst gilt das alles nicht. Wasser predigen, Wein trinken.

Und dann der Rechnungshof. Er ist Teil der parlamentarischen Kontrolle. Die EU hat auch gar nicht das Recht, Dinge im Zusammenhang mit den Rechnungshöfen zu regeln. Steht so im Lissabonvertrag. Trotzdem soll auch der Rechnungshof der Datenschutzbehörde unterworfen werden.

Ich fasse es nochmal zusammen: Der Staat schaffen neue bürokratische Monster für die Berliner, aber es gibt Ausnahmeregeln für Fraktionen, landeseigene Betriebe und Behörden wie den Verfassungsschutz.

Das ist kein gutes Gesetz

Gleichzeitig schwächen sie Institutionen unseres Gemeinwesens, die für per se Kontrolle der Staats- und Regierungsmacht da sind: nämlich den Rechnungshof und die freie Presse.

Das Gesetz gehört eher nach Rußland oder in die Türkei. Vielleicht sogar nach China. Aber nicht in unser freiheitliches Berlin.

Die Änderungsanträge zu den genannten Kritikpunkten haben wir bereits eingereicht. Dem Gesetz können wir in seiner vorliegenden Form unmöglich zustimmen.