Seit einigen Tagen sorgen DSGVO und Datenschutzgesetze für Schlagzeilen. Nicht nur gute. Webseiten waren tagelang offline, mussten in teuren und aufwendigen Arbeitsschritten umstellen, um vor einem völlig verwirrenden und für den normalen Bürger mit unzähligen rechtlichen Fallen versehenen Gesetz sicher zu sein, das auf dem Mist grüner Europaabgeordneter und Bürokraten gewachsen ist. Das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) und die DSGVO schränken die Freiheit im Internet zunehmend ein. Aber warum?

Das ist leicht erklärt. Denn das Internet ist der letzte freie Raum, wo der Staat und die Regierenden nicht ihre Märchenstunde zur Beeinflussung des Bürgers ohne Widerstand abspielen können. Im Internet leben noch kritische Geister in der Tradition Kants. Hier im Netz sammeln sich die skeptischen und freiheitsliebenden Bürger, die selber denken wollen und eigene Ansichten vertreten.

Von Seiten der Regierung und den GEZ-Medien werden solche Versuche schnell unter dem Stempel „Fake News“ in der medialen Öffentlichkeit gebrandmarkt. Aber uns ist klar, dass nur das Internet die Freiheit bietet, oppositionelle Meinungen (noch) frei zu artikulieren und zu lesen. NetzDG und DSGVO machen das zunehmend schwerer und doch rüstet sich die EU bereits zum nächsten Schlag gegen die Meinungsfreiheit, der sogar der Todesstoß sein könnte.

Zensurwut und Überregulierung sind Merkmale des Sozialismus

Am Bürger vorbei und in geübter Heimlichkeit geht es der EU um die Durchsetzung der sogenannten “EU-Copyright-Richtlinie“, die eigentlich Urheberrechtsverletzungen bestrafen soll, aber dieses Ziel weit verfehlt und jegliche Interaktion mit Bildern, Videos und Textinhalten im Netz potenziell strafbar macht.

Der EU-Rat einigte sich auf einen gemeinsamen Kurs bei der Umsetzung dieser Richtlinie. Für den Bürger heißt das, dass Online-Plattformen die Uploads von Nutzern durchgängig überwachen müssen. Wenn Sie eine Plattform haben, auf der Sie eigenen „nutzergenerierten Inhalt“ erstellen, sind Sie von dieser Richtlinie betroffen. Egal ob Blog, Youtube-Kanal oder Facebook-Webseite. Sie werden dann verpflichtet sein für jede Nutzung eines Inhaltes, ganz gleich welcher Art, die schriftliche Genehmigung von den Rechtsinhabern einzuholen.

Im Klartext bedeutet dies, dass – wenn Sie in einem Blogbeitrag wie hier aus einem Buch oder einem Artikel einer fremden Zeitschrift zitieren -, Sie eine schriftliche Genehmigung dafür brauchen, weil Sie sich ohne strafbar machen. Bloggen wird dadurch unmöglich.

Kurz gefasst heißt das, dass nur noch große Medienunternehmen überhaupt die finanziellen Mittel haben dürfen, um Nachrichten an die Bevölkerung weiterzugeben und mediale Inhalte zu erstellen. Das ideale Gesetz, um alternative Medien im Internet auszuschalten!

Neu programmierte „Upoad-Filter“ sollen eingesetzt werden, um das Internet auf allen Plattformen wie Google oder Facebook massiv zu kontrollieren und jeden möglichen Urheberrechtsverstoß zu sanktionieren. Eine totale Überwachung und mögliche Bestrafung für Nutzer des Internets, die dann  undurchsichtigen Zensurbehörden in der EU ausgesetzt sind. Außerdem soll jeder bestraft werden, der bei einer Urheberrechtsverletzung den betreffenden Inhalt nicht unverzüglich löscht und nachweist, dass kein Zugang für niemanden mehr zu diesen besteht. Wie genau das funktionieren soll, ohne dass EU-Beamte sich Zugang zu ihrem PC und ihrer Wohnung verschaffen, ist nicht genau erklärt.

Die Koalition „Copyright for Creativity“ (C4C), die Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbände zu ihren Mitgliedern zählt, spricht von einem „tödllichen Cocktail für die EU-Bürger, institutionelle Akteure, Startups und große Unternehmen“.

Am 20./21. Juni wird das Europäische Parlament über das Gesetz abstimmen. Die Zeit wird also knapp, wenn wir die Freiheit im Internet retten wollen! Denn kommt dieses Gesetz in der oben genannten Form durch, wird jedem Bürger ein Maulkorb angelegt.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition zur Rettung des Internets. Folgen Sie diesem Link:

https://savetheinternet.eu/

Hier noch ein informatives Video zum Thema:

Update: Habe im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 13. Juni nachgefragt. Mit einiger Verzögerung kamen heute (18. Juni 2018) von Staatssekretär Gerry Woop mehrere Unterlagen. Darunter eine Empfehlung von 2016  aus dem Bundesrat, aus der auf den Seiten 11 und 12 hervorgeht, dass dieser dieses Gesetz kritisch sieht. “Das Veröffentlichen von Links oder Snippets darf nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen”, heißt es unter anderem. Insgesamt hätte ich mir eine noch härtere Formulierung gewünscht, aber der Senat hat zumindest erkannt, dass diese Richtlinie bei falscher Auslegung das Potential haben könnte, großen Schaden anzurichten.