Berliner Behörden oder (semi-)staatliche Institutionen wie der Friedrichstadtpalast dürfen nicht alle Naselang neue Social-Media-Konten aufmachen. Und wichtiger noch: Für sie müssen klare Regeln erhalten, wann jemand blockiert werden darf – und wann nicht. Das muss auch für Amtspersonen wie Senatoren gelten, die nicht einfach wichtige Institutionen der Zivilgesellschaft blockieren dürfen.

Worum geht es? Der Kampf um die Meinungsfreiheit wird auf vielen Ebenen geführt. In den sozialen Netzwerken tobt nicht nur eine alltägliche Schlacht um Aufmerksamkeit. Es gibt auch eine zweite Schlacht, die das Ziel hat Zeitgeistkritiker mundtot zu machen.

Die sozialen Netzwerke sind für den Aufstieg der AfD mitverantwortlich. Plötzlich konnten die Mainstreammedien ihre Gatekeeper-Rolle nicht mehr ausspielen, weil jeder mit jedem kommunizieren konnte. Immer öfter kam die Wahrheit über Dinge ans Licht, die Politiker und ihre Handlanger in den MSM-Redaktionen gerne vertuscht haben.

Deswegen hat die Bundesregierung soziale Netzwerke – vor allem Facebook und Twitter – ins Visier genommen und bedroht: Entweder ihr reduziert die Reichweite rechter Postings oder wir werden euch bestrafen. Das alles läuft unter dem Deckmantel der Bekämpfung von angeblicher Hassrede und angeblichen Falschnachrichten.

Regierungen üben weltweit Druck auf Facebook und Co. aus. In China hat Facebook nach nur einem Tag seine Lizenz wieder verloren. In der Türkei verlieren Regierungskritiker auf wundersame Weise Follower und Likes. In Deutschland ist das vor kurzem bei Twitter geschehen.

Zum Jahreswechsel hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dafür gesorgt, dass Beatrix von Storch vorübergehend gesperrt war. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag war nur ein prominentes Beispiel für viele totale Sperrung in den Netzwerken.

Tagelange Twitter-Sperre mitten im Bundestagswahlkampf 2017

Eine subtilere Form des Mundtotmachens von Regierungskritikern ist das Herunterdimmen ihrer Reichweite. Sie können dann posten, was sie wollen – es wird nur von wenigen Leuten zur Kenntnis genommen. Seit die sogenannte Timeline nicht mehr in Echtzeit anzeigt, was gerade gepostet wird, ist dieser Manipulation bei Facebook und Twitter Tür und Tor geöffnet.

Im Frühjahr führte Twitter einen sogenannten Qualitätsfilter ein. Seitdem beklagen sich Nutzer nachvollziehbar über Reichweitenverluste aufgrund einer Quality Filter Discrimination. Viele Nutzer haben daher das Kürzel QFD in ihr Konto eingebaut.

Ein anderes Wort dafür ist Shadowban. Es bezeichnet ebenfalls die Online-Verbannung in die Bedeutungslosigkeit durch das Programm. Auch hier sind Twitternutzer vor allem betroffen. Es spricht einiges dafür, dass unter anderem diejenigen davon betroffen sind, die oft von anderen blockiert werden. Twitter hat zudem eingeräumt, dass es untersucht, wer mit wem zusammenhängt und wie oft Freunde von einem Nutzer bereits wegen Verstößen gemeldet worden sind.

Kannste einen, kennste alle.

Das ist ungefähr die Logik dahinter. Sie ist wie gemacht, um eine ganze politische Strömung zu kriminalisieren.

Besonders verheerend scheinen die Blockierungen zu sein. Wer oft blockiert wird, verliert an Reichweite. Deswegen sind Blockierungen so wichtig. Deswegen kursieren so viele linke Blocklisten. Besonders prominent ist die von Jan Böhmermann.

Deswegen hat Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) kürzlich Alexandra Hildebrandt (@mauermuseum) blockiert. Der Mann, der für kulturelle Einrichtungen in unserer Stadt zuständig ist, verweigert das Gespräch mit dem wichtigsten Museum über die Zeit des kalten Krieges. Das ist eigentlich unfassbar.

Frau Hildebrandt ist verständlicherweise entsetzt: „Es ist kein Wunder, dass ein Kommunist uns benachteiligt – unsere Mitstreiter wurden während des Kalten Kriegs von der Partei des Kultursenators erschossen und exekutiert, während wir für die Freiheit in Berlin (Ost) gekämpft haben.“ Der Senator scheint damit aber davonzukommen.

Rechte sind grundsätzlich toleranter als Linke. Sie kommen nicht auf die Idee, andere Leute wegen ihrer abweichenden Meinung mundtot machen zu wollen. Das ist ein linkes Phänomen. Der intoleranten Linken passen diese Regeln wie angegossen. Sie blockieren, was das Zeug hält.

Sollen sie machen.

Andererseits: Behörden und Amtsträger sind zur Neutralität verpflichtet. Sie dürfen nicht zu Demonstrationen gegen die Opposition aufrufen und auch keine willkürlichen Sperrungen vornehmen. Deswegen sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte: Eine Blockade, die die blockierte Person quasi aussperrt, sei daher keinesfalls vertretbar – ganz abgesehen davon, dass es fragwürdig sei, wenn sich eine Behörde dem Diskurs entzieht, indem sie Bürgerinnen und Bürgern virtuell den Mund verbietet.

Deswegen sind öffentlich-rechtliche Proskriptionslisten wie die von Böhmermann unzulässig. Das gilt auch für twitternde Senatoren, die nicht einfach jeden sperren können, dessen Meinung ihnen nicht gefällt. Und das gilt natürlich erst recht für Behörden und landeseigene Betriebe.

Vor diesem Hintergrund sind meine Anfragen S18-16121 und S18-15902 erschreckend: Berlin, die Bezirke und die landeseigenen Betriebe haben zusammen 213 Social-Media-Konten. Dazu kommen zum Beispiel private Twitterkonten wie das von Klaus Lederer. Bei den offiziellen Stellen sind mindestens 427 Personen blockiert. Das ist mehr als 270 ebenfalls willkürlich von der Bundesregierung blockierten Nutzer.

Und es kommt noch schlimmer. Der Senat teilt mit, dass es überhaupt keine Regeln für solche Blockaden gibt. Es wird nach Sowjet-Art gehandelt – der Staat darf alles:

Es existiert keine Regelung über Eingriffsbefugnisse in den Social-Media-Konten des Senates, der Bezirke und der landeseigenen Betriebe.

Bedenklich auch: Die zweite Anfrage (S18-16121) hat ergeben, dass der Friedrichstadtpalast (dessen Chef im vergangenen Jahr vorübergehend AfD-Wähler aussperren wollte) mit 226 blockierten Personen ganz weit vorne liegt, gefolgt von einer Stelle der Justizverwaltung.

Mitteilung des Senats bzgl. seiner Social Media Aktivitäten, Quelle: Drucksache S18-15902

Die Anfragen werfen einen Lichtstrahl auf einen weiteren Aspekt: Die Institutionen entwicklen sehr unterschiedliche Aktivitäten. Während die Wirtschafts- oder die Gesundheitssenatorin mit jeweils zwei Social-Media-Auftritten zurechtkommen, sind es beispielsweise bei der Umweltverwaltung elf Auftritte. Ganz oben liegt wegen der vielen Opern und Theater die Senatsverwaltung für Kultur mit 34 Social-Media-Auftritten. Dazu kommen noch dutzende Konten der Kulturprojekte GmbH. Bei den Bezirken liegen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg mit 11 ganz vorne, während Pankow nur einen hat.

Es mag gute Gründe für vereinzelte Sperrungen geben. Auch für mehrere Accounts. Aber hier scheint der Wilde Westen zu herrschen, der so nicht fortgesetzt werden kann. Deswegen wird meine Fraktion folgenden Antrag einreichen:

Der Senat wird aufgefordert, Regelungen für die Senatsverwaltung, die
Bezirke und die landeseigenen Betrieben im Umgang mit sozialen Medien zu
erlassen, die das Neutralitätsgebot der Behörden gewährleisten. Der Senat wird um Bericht zum 20. November 2018 gebeten.
Die AfD möchte die rechtlose Phase beenden und dafür sorgen, dass Blockierungen zur ultima ratio werden. In einem weiteren Schritt könnte vorgeschrieben werden, dass er die Social-Media-Auftritte neu sortieren muss, damit dieser Wildwuchs an Facebook- und Twitterkonten eingehegt wird.