Am Donnerstag wird vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Klage eines mutigen Berliners gegen den Rundfunkbeitrag verhandelt. Er trägt drei Gründe vor, warum er diese Zwangsgebühr ablehnt: 1. wegen eines Formfehlers, 2. wegen eines Verstoßes gegen EU-Vorgaben und 3. weil ständig gegen den Rundfunkvertrag verstoßen wird.

Ich habe im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mehrfach den RBB und den Rundfunkbeitrag im allgemein kritisiert. Wir stehen für eine grundlegende Reform des Rundfunksystems, wobei für uns wichtig ist, dass nur derjenige zahlen muss, der auch zuschaut. Außerdem ist klar, dass die Sender sich nicht im Internet immer weiter ausbreiten dürfen.

Update: Die Verhandlung am 8. November 2018 drehte sich um Verfahrensfragen und wurde nach einer guten Dreiviertelstunde vertagt. Erst muss die Frage geklärt werden, ob ein Einzelrichter oder eine Kammer für den Fall verantwortlich ist. Fortsetzung folgt.