Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Berlin, Ronald Gläser, kommentiert das Urteil des EuGH zum Rundfunkbeitrag:
„Die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch die Entscheidung des EU-Gerichtshofs nicht beendet. Das Urteil ist keine Überraschung. Die Argumente gegen ARD, ZDF und Co. sind durch das Urteil nicht widerlegt.
Der ständig wachsende öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Grenzen gesetzt bekommen. Unterhaltungs- und Kochshows gehören genauso wenig zur notwendigen Grundversorgung wie Sportereignisse. Weiterhin müssen die öffentlich-rechtlichen Sender politisch neutral berichten. Ihre Aufgabe ist es nicht, Regierungspropaganda zu betreiben oder Dinge wie den Migrationspakt unter den Tisch zu kehren.
Auch ist die juristische Debatte um den Rundfunkbeitrag nicht vorbei. So ist beispielsweise in Berlin derzeit eine neue Klage gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Die Argumentation des Kläger Christian B. ist stichhaltig.
Die AfD ist auch weiterhin die Stimme der Rundfunkbeitragskritiker und wird politische und/oder juristische Reformprojekte unterstützen oder anstoßen. Wichtigstes Ziel: Nur wer den öffentlichen Rundfunk schaut, soll ihn auch bezahlen müssen.“