Im EU-Wahlkampf 2019 wurde die Berliner AfD längere Zeit bei Twitter gesperrt, weil das Netzwerk der Ansicht war, zwei unserer Postings seien unangemessen und müssten gelöscht werden. Wir haben damals nicht nachgegeben, sondern einen Anwalt mit unserer Vertretung beauftragt. Twitter knickte nach einigem Hin und Her ein. Jetzt hat das milliardenschwere Sozialnetzwerk auch die Kosten übernommen.
Das ist ein großer Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Weitere werden folgen. Diese Grundrechte sind für uns umverhandelbar. Als moderner politische Organisation sind die sozialen Netzwerke für uns besonders wichtig, da wir von den Mainstreammedien meistens geschnitten werden.
Nicht nur wir waren dabei erfolgreich. Immer wieder sperren soziale Netzwerke wir Facebook oder Youtube Nutzer mit politisch unkorrekten Meinungen. Oft genug werden sie von Gerichten zurückgepfiffen. Artikel 5 unseres Grundgesetzes gilt schließlich auch für Konservative.
Auch wenn wir vor Gericht immer mal wieder gewinnen, ist dies kein zufrieden stellender Zustand. Prominente, Abgeordnete, Journalisten – sie haben die Mittel, die Zeit und die Kenntnisse, um so etwas zumindest manchmal durchzuboxen. Sie müssen das sogar tun.
Aber was ist mit Otto Normalsurfer? Er wird eine Sperrung akzeptieren und eben vier Wochen lang nichts posten. Und vermutlich wird er in Zukunft vorsichtiger sein. Schreib das und das lieber nicht. Faß das Thema lieber nicht an. Nachher sperren die dich bloß wieder. Das ist die Schere im Kopf, die das System bei uns installieren will. Das inzwischen verschärfte Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Einschüchterungen des Staates gegen die Computerfirmen zielen darauf ab, diese gefügig zu machen, damit sie ihre Nutzer kontrollieren.
Deswegen reicht es nicht, wenn wir vor Gericht obsiegen. Der Trend hin zu mehr Zensur und Gedankernkontrolle durch den Staat muss beendet werden, Das Gesetz gehört abgeschafft. Überhaupt muss die Regulierung des Internets auf ein Minimum begrenzt werden. Keine Lizenzen für Youtube. Keine Abschaltungen von Facebook-Fanseiten unter dem Deckmantel des Datenschutzes.
Besonders in Wahlkampfzeiten sind Sperrungen schädlich für den Gesperrten. Dann sind Sperrungen ein Eingriff der Netzwerke in den Wahlkampf, da sie eine Partei im Wettbewerb um Stimmen behindern. Vor der Sperrung im EU-Wahlkampf war ich selbst von einer willkürlichen Sperrung im Bundestagswahlkampf 2017 betroffen. Da nützt es nicht sooooo viel, wenn ein Gericht das hinterher rückgängig macht. Daher müssten hier spezielle Neutralitätspflichten gelten.
Was der Staat machen könnt, wäre ein Verbot von willkürlicher Reichweite-Reduzierung, die von den Plattformen derzeit praktiziert wird. Außerdem ein Verbot von Blockierungen durch öffentliche Stellen. Ansonsten gilt: je weniger Einmischung in den Wettkampf der Meinungen, desto besser.
Holen wir uns unsere Freiheit zurück.
Was ist mit Bürgerrechten in Epidemie-Zeiten?