Ein wichtiges Urteil in Sachen Datenschutz und Überwachungsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die sogenannte Bestandsdatenauskunft neu geregelt werden muss.

Worum geht es? Der Staat will alles über uns wissen. Er hat Zugriff auf alle Daten wie Telefonnummern, dazugehörige Adresse etc. 2013 wurde ihm zudem ermöglicht, dass er Zugriff auf sämtliche Pin-Nummern erhält. Einfach über eine Schnittstelle, über die jeder x-beliebige Beamte sich die Daten abrufen kann. Überwachungsstaatsgegner aus dem Umfeld der Piratenpartei klagten damals dagegen. Ihrer Sammelklage schlossen sich 6.373 Personen an.

Jetzt – sieben Jahre später – wurde die Sache entschieden: Einige der Regelungen sind unzulässig. Leider hat das Gericht den Behörden diese Praxis nicht vollständig untersagt, sondern nur verlangt, dass sie neu geregelt werden. Es wird weiterhin keinen Richtervorbehalt geben. Schade. Andererseits darf es auch keine Massenabfragen gaben und keine eigenen Datenbanken, sondern nur manuelle Abfragen. Wenigstens das.

Übrigens: Ich war einer derjenigen Bürger, die sich 2013 der Klage angeschlossen hatten.