
Bis vor kurzem rankten sich Gerücht um das Statut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Diese Institution schlägt vor, wie hoch der Preis des Rundfunkbeitrags sein soll. Ihren letzten Preisvorschlag hatte das Land Sachsen-Anhalt abgelehnt, doch das Bundesverfassungsgericht hat die Nicht-Ratifizierug des Medienstaatsvertrags daraufhin zum Anlass genommen, eigenmächtig den Preis doch auf 18,36 Euro zu erhöhen. Wir könnten also vereinfacht sagen: Die KEF ist eine staatliche Preisfestsetzungsagentur, die mehr Bedeutung hat als alle deutschen Landesparlamente zusammen. Tatütata.
Inzwischen wurde nun das bislang geheime Statut veröffentlicht. Die Zeitschrift Medienkorrepondenz hat es in seiner aktuellen Ausgabe abgedruckt. Online ist es dort leider bislang nicht verfügbar. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Das sind die wichtigsten Punkte aus dem KEF-Statut
1. Die Kommission, in die jedes Land einen Vertreter schickt, wird von einem Spitzenbeamten (>100k p.a.) geleitet.
2. Vier weitere feste Mitarbeiter gehören der Kommission an. Zusätzlich können weitere Stellen geschaffen werden.
3. Die Mitglieder erhalten 2.300 Euro Entschädigung, der Vorsitzende 3.500 Euro und seine Stellvertreter 2.900 Euro.
4. Dazu gibt es eine Erstattung der Reisekosten der höchsten Kategorie und 1.560 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für Mitarbeiter der Kommissionsmitglieder.
Alles in allem keine Riesensummen, aber auch mehr als Peanuts. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Arbeitsgruppen innerhalb dieses Gremiums in der Regel wohl nur einmal monatlich treffen. Wie ich in der jüngsten Sitzung des Medienausschusses des Abgeordnetenhauses erfuhr, summieren sich die Gesamtkosten auf 1,4 Millionen Euro pro Jahr. (Ich hatte überschlagweise die Hälfte vermutet.)
Was ist angemessen?
Gut angelegtes Geld? Meine Befürchtung ist, dass die Kommission viel heiße Luft produziert, um am Ende wie bei Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst die utopischen Forderungen der Arbeitnehmerseite lediglich etwas abzumildern. Die Interessen der Beitragszahler haben die Kommissionsmitglieder dabei nicht in erster Linie im Blick. So heißt es im Vorwort des jüngsten Berichts entlarvend:
Eine Untersuchung zum Vergütungsniveau der Beschäftigten befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Gehälter der Anstalten für ihre Beschäftigten angemessen sind.
22. KEF-Bericht, Seite 7
Ich habe dem Vertreter Brandenburgs, Professor Werner Jann, damit konfrontiert, dass es wichtiger wäre, zu untersuchen, ob es aus Sicht der Zwangsbeitragszahler angemessen ist. Sie können nicht kündigen. Ein unzufriedener Angestellter des RBB oder des ZDF kann das hingegen sehr wohl. Ich habe ihn auch gefragt, ob es eine Rolle spielt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland der teuerste der Welt ist. (Tut es natürlich nicht.)

Nach fünf Jahren Polit-Blabla im Abgeordnetenhaus kann ich das Wort “bedarfsgerechte Planung” nicht mehr hören. Dahinter versteckt sich stets ein planwirtschaftliches Denken, das davon ausgeht, der Staat müsste alles mögliche zwangsfinanzieren und die Bedürfnisse von allerlei Gruppen befriedigen. In Wahrheit geht das aber immer zu Lasten der Steuerzahler, was uns die höchsten Steuern der Welt eingebracht hat. Das geht so nicht weiter.
Die KEF leidet zudem unter dem Manko, dass sie nicht wirklich unabhängig ist. Immer mal wieder kommt ans Tageslicht, wie groß der Einfluss der Parteien auf dieses Gremium ist. Ich finde, diesem Gremium sollten auch Journalisten von privaten Medien oder Kaufleute aus staatsfernen Verlagen angehören. Sie könnten Sparpotenziale identifizieren, die Top-Beamte, auch wenn sie vom Rechnungshof kommen, nicht sofort sehen.
Was sagt eigentlich die FDP dazu?
Außerdem – und das ist noch wichtiger: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland muss schlanker und neutraler werden. Wir brauchen keine rote Propagandashow. Die Deutschen wollen seriöse, verlässliche Informationen. Auch aus ihrer Region. Aber seichte Unterhaltungsschnulzen, millionenschwere Sportübertragungen, Gameshows und Polit-Kommissare finden auch ohne Zwangsbeitrag ihre Nachfrage am Markt. Es steht nirgendwo geschrieben, dass all diese Dinge vom Zwangsbeitragszahler zu finanzieren seien.
Noch ein Wort zum politischen Mitbewerber: im Wahlkampf suggerieren FDP-Repräsentanten neuerdings, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den #Rundfunkbeitrag reformieren oder gar zurechtstutzen wollen. Das sind stets nur Lippenbekenntnisse oder Sonntagsreden. In Wahrheit reden sie zumindest im Abgeodnetenhaus einer Erhöhung das Wort. So sprach der Kollege von Magentaliberal laut Sitzungsprotokoll: “Wäre es nicht sinnvoll, diese Deckelung bei den Landesmedienanstalten zugunsten einer bedarfsgerechten Finanzierung wieder aufzuheben und das anzupassen?” Bedarfsgerechte Finanzierung bedeutet, wie bereits ausgeführt, Beitragserhöhung. Das kann niemand wollen. Jedenfalls niemand, der sich für einen schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt.
Wir sehen: Es gibt viel zu tun, auch in der kommenden Legislaturperiode.
Bis dahin kann sich jeder den Verlauf der Ausschusssitzung vom 1. September 2021 wir ansehen (zum Thema KEF ab 1:28h):
Der WDR und das DIW gaben der AFD 2017 Recht im Bezug darauf welche Steuersenkung dem kleinen Mann hilft.Nämlich die Mwst. Senkung.
https://www.youtube.com/watch?v=GJVi7VfmpIw
Aus unerfindlichen Gründen hat das bisher kein AFDler genutzt,habe es jedenfalls nicht mitbekommen.